Das Landesamt für Finanzen hat kürzlich die Widerspruchsbescheide zur amtsangemessenen Besoldung 2023 erlassen. Zur Anspruchswahrung muss fristgerecht Kage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Essen spricht der Klägerin einen Anspruch auf Inflationsausgleich nach TvöD auch für die Elternzeit zu.
Ob ein Anspruch auch für BeamtInnen in Elternzeit in Betracht kommt, prüfe ich gerne.
Die Beihilfe übernimmt nach Widerspruch Kosten der Immunadsorption.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.